Schulleiter der DLJO

Schulleiter der DLJO

Als Schulleiter einer DLJO-Schule ist man selbständig tätig wie ein Unternehmer. Mit Hilfe seiner Ausbilder trägt er die Verantwortung für die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler, sowie für den betriebswirtschaftlichen Erfolg seines „Unternehmens“. Anders als in der freien Wirtschaft kann er sich aber immer auf die Hilfe seiner Kollegen und auf die Unterstützung durch den Verband verlassen.

Dazu bedarf es eines gewissen Können im Leung Jan Wing Chun, aber auch dem Wunsch, unternehmerisch tätig werden zu wollen. Viele sehen in diesem Weg einen willkommenen Nebenverdienst, während andere dadurch den Ausstieg aus Ihrem früheren Berufsleben vorbereiten.

Die dafür notwendigen Qualifikationen sowohl im kaufmännischen, strategischen als auch  rhetorischen Bereich erlangt man durch das Absolvieren der vom Verband angebotenen Ausbilderlehrgänge. Nach erfolgreicher Prüfung ist der neue Schulleiter berechtigt, eine Leung Jan Wing Chun Schule unter dem geschützten Markenzeichen der DLJO zu eröffnen.

Alle Monatsbeiträge der Schüler als auch die Gebühren für angebotene Privatunterrichte gehören dann zukünftig zur alleinigen Einnahme des Schulleiters.

Als künftiger Schulleiter muss man folgende Voraussetzungen erfüllen, um Ausbilder in einer DLJO-Schule werden zu können:

  • mindestens 21 Jahre alt
  • polizeiliches Führungszeugnis einwandfrei
  • ein Portraitfoto
  • mindestens 6. Schülergrad in der DLJO
  • mit Erfolg absolvierter Ausbilderlehrgang „Ausbilder-Silber“

Für weitere Fragen zum Ablauf oder den Zeiten und Gebühren wenden Sie sich bitte an Ihre Schule vor Ort oder die DLJO